PhilGermanPartnership

Webseite für alle deutsch und englisch sprachigen Männer die sich mit dem Gedanken

tragen eine Filipina zu heiraten oder sich gerade am Anfang einer Beziehung befinden.

Eheschließung auf den Philippinen

Eine auf den Philippinen rechtsgültig geschlossene Ehe ist auch in Deutschland gültig. Davon zu unterscheiden ist jedoch die Beweiskraft der Urkunde über die Eheschließung. Die Legalisation für philippinische Urkunden ist seit 2001 eingestellt. Besteht in Deutschland ein  Wohnsitz, muss der dortigen Behörde die Heiratsurkunde vorgelegt werden  

(z. B. Antrag auf  Beurkundung einer  Auslandseheschließung). Diese wird im im Regelfall vor Beurkundung eine Überprüfung der Urkunde verlangen.  Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, wird empfohlen, über die deutsche Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung zu stellen.

  1. Für die Abwicklung einer Eheschließung sollten minndestens            4 Wochen eingeplant werden. Voraussetzung ist, der deutsche Verlobte hat vom zuständigen Standesamt in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis mitgebracht.   
  2. Für die Eheschließung nach philippinischen Recht ist eine gültige Heiratslizenz, Marriage License, die mindestens 10 Tage vor dem Heiratstermin beim philippinischen Standes- beamten zu beantragen ist, nötig. Eine ohne "Marriage License" geschlossene Ehe ist  ungültig. Die Heiratslizenz ist 120 Tage gültig.
Deutsche Staatsangehörige müssen für die Erteilung einer Marriage License folgende Unterlagen vorlegen:           
  • Reisepass
  • Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung und legalisiert durch die philippinische Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil , legalisiert durch die philippinische Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland der Urkunde und mit englischer Übersetzung.
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners mit englischer Übersetzung und legalisiert durch philippinische Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
  • Das Ehefähigkeitszeugnis (Certificate of no Impediment to Marriage oder Certificate of Legal Capacity to Contract Marriage)
Die philippinischen Behörden verlangen zu dem Ehefähigkeitszeugnis eine von der Botschaft ausgestellte konsularische Bescheinigung, das sogenannte "Consular Certificate of Legal Capacity to Contract  Marriage". Um die genannte konsularische Bescheinigung zu erhalten, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:.
Einreichung und Abholung bei der Botschaft in Manila:
Für die Ausstellung muss das Original des deutschen Ehefähigkeitszeugnisses vorgelegt werden. Die Gebühr beträgt 25,00 Euro, zahlbar in der Landeswährung oder mit Kreditkarte in Euro. Die Bearbeitungszeit bei persönlicher Abgabe und Abholung beträgt zwei Arbeitstage. Besuchszeiten sind montags bis freitags von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.
Sofern die Abholung der konsularischen Bescheinigung nicht persönlich möglich ist, besteht die Möglichkeit der Übersendung mit dem Kurierdienst "2Go" an eine Anschrift auf den Philippinen. Dazu muss bei der Beantragung der Bescheinigung ein Beschrifteter Umschlag für die Versendung abgegeben werden. Die Zustellgebühr in Höhe 170,00 PhP muss bei Übergabe der Unterlagen Bar an den Boten entrichtet werden.     

 

 

Eheschließung in Deutschland

Wenn Sie eine Frau von den Philippinen in Deutschland heiraten wollen, müssen bei der Vorbereitung auf die Eheschließung drei wichtige Punkte berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden.

  • Beantragung eines Visums zur Eheschließung (Deutsche Botschaft Manila)   
  • Beantragung eines Termins zur Eheschließung (Standesamt des Wohnortes)
  • Anmeldung zum Sprachkurs (Auf den Philippinen)

1. Beantragung eines Visums zur Eheschließung 

  • Der Antrag der Braut muss bei der Botschaft in Manila gestellt werden und besteht aus folgenden Dokumenten:
  • Geburtsurkunde des Antragsteller (Ausgestellt von PSA)
  • Drei aktuelle Passbilder (Format siehe Foto-Mustertafel). Zwei Passbilder müssen an den Antragsformularen und eins am Reisepass befestigt werden. Auf der Rückseite des Fotos für den Reisepass muß der komplette Name und das Geburtsdatum des Antragstellers geschrieben sein.
  • zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare
  • zwei vollständig ausgefüllte Sicherheitserklärungen
  • Gültiger Reisepass mit dem Sie nach Deutschland reisen wollen
  • Visagebühr 60,00 Euro, zu zahlen in bar in philippinischen Pesos zum aktuellen Umrechnungskurs (für Ehepartner von EU-Staatsbürgern und Eltern von deutschen
  • minderjährigen Kindern entfällt die Visagebühr)
  • einfache Kopie des Bundespersonalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung des Verlobten in Deutschland
  • Schriftliche Bestätigung des Standesamts in Deutschland, dass die Prüfung der Eheschließungs-Voraussetzungen abgeschlossen ist mit Angabe des voraussichtlichen Eheschließungstermins
  • Verpflichtungserklärung des Verlobten
  • Nachweis von Grundkenntnissen der Deutschen Sprache (Zertifikat A1)
  • Krankenversicherung bis zum Zeitpunkt der Eheschließung mit einer Mindestdeckung von 30.000,-- Euro
  • zwei Fotokopien aller Orginalunterlagen (Reisepass nur Datenseite)

Wenn der Antragsteller ledig (bisher nicht verheiratet) ist:

  • PSA-Index Bescheinigung (engl. Certificate of no Marriage/CENOMAR). Dieses Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein.

Wenn der Antragsteller verwitwet ist:

  • Heiratsurkunde der vorigen Ehe
  • Sterbeurkunde des Ehepartners
  • PSA Bescheinigung (CEMAR/Advisory on Marriages) über das Erscheinen des Namens des Antragstellers in den nationalen Heiratsregistern (National Indices of Marriages). Dieses Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein.

Wenn die Vorehe geschieden/annulliert ist:   

  • Heiratsurkunde mit Randvermerk über die Auflösung
  • Gerichtsbeschluss (Court decision) und Urteil über die Rechtskraft (Certificate of finality) über die Auflösung der vorherigen Ehe, beglaubigt von den philippinischen Behörden. Sollte eine Vorehe außerhalb der Philippinen aufgelöst worden sein, (z.B. durch Scheidung) ist ein Nachweis über die Gültigkeit der auswärtigen Ehescheidung auf den Philippinen erforderlich (Gerichtsurteil nebst Rechtskraftbeschluß)
  • PSA-Bescheinigung (Advisory on Marriages/CEMAR) über das Erscheinen des Namens des Antragstellers in nationalen Heiratsregistern (National Indices of Marriages), dieses Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein.

Alle Unterlagen müssen im Original mit zwei Kopien eingereicht werden. Die Botschaft behält sich vor, bei Bedarf weitere Unterlagen anzufordern.

 

2. Beantragung eines Termins zur Eheschließung  

Der Antrag wird auf dem Standesamt beim jeweiligen Wohnort des Antragstellers mit folgenden Dokumenten gestellt:

Unterlagen Bräutigam:
  • Fotokopie eines gültigen Personalausweises
  • Abschrift aus dem Geburtenregister des Bräutigams ( nicht älter als 6 Monate ) 
  • Einkommensnachweiß
Unterlagen Braut:
  • Geburtsurkunde der Verlobten (Urkunde ausgestellt von PSA). Urkunde muss auf Deutsch übersetzt sein. (von einem Gericht bestellter/bestellte Übersetzer/Übersetzerin) 
  • Vollmacht der Verlobten zur Anmeldung der Eheschließung (Vollmacht und Kopie des Reisepasses der Verlobten müssen von der Botschaft in Manila oder vom Konsul in Cebu bestätigt werden) 
  • Ledigkeitsbescheinigung (CEMAR)
Wenn die Verlobte Witwe: 
  • Sterbeurkunde des Ehemanns (nicht älter als 6 Monate)
  • Eheurkunde (nicht älter als 6 Monate)

Die eingereichten Unterlagen werden vom Standesamt an das jeweilige Oberlandesgericht weitergereicht zur Prüfung. Diese dauert in der Regel, je nach Aufwand ca. 6 Wochen. Die anfallenden Kosten dafür liegen zwischen 50,00 und 160,00 EUR.

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