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Webseite für alle deutsch und englisch sprachigen Männer die sich mit dem Gedanken

tragen eine Filipina zu heiraten oder sich gerade am Anfang einer Beziehung befinden.

Einreisebestimmungen

In der Regel erhalten Sie ein erstes Schengen-Visum nur für die Dauer des beabsichtigten Aufenthaltes (z. B. vom 01. bis zum 12. Juni). Später kann die Botschaft auch Schengen-Visa erteilen, die dazu berechtigen, eine bestimmte Anzahl von Tagen in einem Zeitraum zu bleiben (z. B. 30 Tage zwischen dem 01. Mai und 30. Juni). Maximale Aufenthaltsdauer ist immer die Anzahl der Tage, die im Visum angegeben ist. Gezählt wird die Dauer ab Zeitpunkt der ersten Einreise ins Schengengebiet. Mit einem Schengen-Visum mit Gültigkeit von einem Jahr oder mehr und mit eingetragener Aufenthaltsdauer 90 Tage dürfen Sie sich jedoch insgesamt maximal 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland oder in einem anderen Schengenland aufhalten.  Ab dem 18.10.2013 hat sich gemäß Artikel 5 Absatz 1 Schengener Grenzkodex die Berechnung des zulässigen Aufenthaltes   sowohl im Rahmen eines Schengenvisums als auch für visafrei einreisende Drittstaater geändert. Statt der bisherigen "Vorwärtsbetrachtung" (90 Tage innerhalb von sechs Monaten , also ab Einreise zeitlich vorwärts gerechnet) findet künftig eine "flexible Rückwärtsbetrachtung " Anwendung (90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen", also ab Kontrolldatum zeitlich rückwärtsgerechnet).

 

Beispiel für diese Neuregelung

Nehmen wir an, ein Ausländer/Ausländerin hat ein Jahresvisum für die Schengener Staaten, gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016. Am 18.10.2016 befindet er sich in den Schengener Staaten. Zur Bewertung der Legalität seines Aufenthalts an diesem Tag wird der Zeitraum vom 22.04.2016 bis 18.10.2016 betrachtet. Das ist genau der Zeitraum von 180 Kalendertagen, der am 18. Oktober endet. Nun werden alle Tage in diesem Zeitraum gezählt, an denen sich der Ausländer in dem Schengener Staaten aufgehalten hat, ein- oder ausgereist ist. Ist die Anzahl solcher Tage nicht größer als 90, dann ist sein Aufenthalt an diesem Tag, am 18. Oktober, legal.  Wenn der Ausländer/ Ausländerin nicht ausreist, dann wird am folgenden Tag erneut die Legalität seines Aufenthalts bewertet. Aber der Zeitraum ist dabei ein anderer, nämlich vom 23.04.2016 bis 19.10.2016 - wiederum 180 Tage; aber Anfangs- und Enddatum dieses Zeitraums sind um einen Tag verschoben. Diese Bewertung wird für jeden Tag durchgeführt, an dem sich der Ausländer/Ausländerin in den Schengener Staaten aufhält.        

  


Einreisebestimmungen

Ein normaler Urlaub auf den Philippinen ist für Sie problemlos, , da nur geringe Anforderungen für die Einreise an Besucher aus Deutschland gestellt werden. Sie brauchen kein Visum beantragen, da Sie bei der Einreise durch das Immigration Büro ein "Visa on arrival" erhalten. Dieses Visa berechtigt Sie, sich für 30 Tage in den Philippinen aufhalten zu dürfen. Ein- und Ausreisetag wird nicht mitgerechnet. Die Erteilung des "Visa on arrival" liegt im Ermessen des Mitarbeiters vor Ort. Bei grob ungebührlichem Verhalten kann die Einreise verweigert werden.

 

Für die Einreise in die Philippinen benötigen Sie als Deutscher nur einen Reisepass. Die Gültigkeit muss noch 6 Monate am Tag der Einreise betragen. Ein vorläufiger Reisepass wird ebenfalls akzeptiert, wenn die Gültigkeit  noch mindestens 6 Monate bei der Einreise beträgt. Für die Einreise von Kindern und Jugendlichen ist ein Kinderreisepass oder Reisepass erforderlich. Auch hier beträgt die geforderte Gültigkeit 6 Monate ab dem Tag der Einreise. Für Kinder unter 12 Jahren wird ein Kinderreisepass und über 12 Jahren wird ein Europapass empfohlen. Von einem eventuell noch vorhandenen Kinderausweis nach altem Muster ist abzuraten, da er von einigen Fluggesellschaften nicht anerkannt wird.

 

Impfungen sind für eine Einreise aus Deutschland nicht nötig. Allerdings sollte man im Vorfeld der Reise aus eigenem Interesse mit einem Arzt  über empfohlene Impfungen für den asiatischen Raum sprechen.

 

 

Auf dem Flug zu den Philippinen erhalten Sie an Bord die "Arrival Departure Card" zum

Ausfüllen. Pro Person, auch für Kinder, muss eine Karte ausgefüllt werden. Die Karte ist seit dem 01.02.2012 einheitlich für Ein-und Ausreise  

 Bei der Ausreise finden Sie die gleiche Karte am Schalter zum Einchecken vor. Karte ausfüllen und mit dem Reisepass am Schalter des Immigration-Büros abgeben.